Pflichtjahr beim Bauern

Im Zuge ihres „Pflichtjahres“ arbeitete Gerda Vogel 1942 als 16-Jährige auf einem Hof im Bremer Umland. Harte Arbeit, Heimweh, Leben mit der Bauersfamilie – und zwei Franzosen, die als Zwangsarbeiter auf dem Hof sind.

Schon in der Weimarer Republik hatte es die „Landhilfe“ gegeben. Sie sollte die Jugendarbeitslosigkeit bekämpfen und die Jugend nach den Vorstellungen ihrer Erfinder vor den „Gefahren“ der Großstadt schützen. Dazu sollte sie mögliche Berufsperspektiven in der Landwirtschaft aufzeigen.

Dieses Programm wurde auch nach 1933 fortgeführt und verschiedentlich geändert. Ab 1938 wurde dieses bisher auf Freiwilligkeit beruhende Programm für Mädchen aber zur Pflicht, wollte sie nicht nur Hausfrau werden. Das Rheinische Volksbatt beschrieb die neuen Direktiven und berichtete: „Durch die Anordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan ist das weibliche Pflichtjahr mit Wirkung vom 1. März 1938 eingeführt worden. Es verlangt von jedem deutschen Mädchen unter 25 Jahren, das in der gewerblichen Wirtschaft oder in der öffentlichen Verwaltung als Arbeiterin oder Angestellte tätig werden will, den Nachweis einer mindestens einjährigen Tätigkeit in der Land- oder Hauswirtschaft. Das weibliche Pflichtjahr soll der Land- und Hauswirtschaft, besonders der überlasteten Bauersfrau und den kinderreichen Familien die notwendigen Hilfskräfte zuführen. Daneben soll es ganz allgemein das Interesse der weiblichen Jugend für die Land- und Hauswirtschaft wecken.“

Interview und Schnitt: Sabine Murken; 2008/2010
Foto: Bundesarchiv, Bild 116-293-24

Copyright! Bei Interesse an den Bildern wenden sie sich bitte an info@digitales-heimatmuseum.de