Ein Hafen – zwei Belegschaften

Die Hafenwelt hat eine Organisation der Arbeit hervorgebracht, die heute als System der „Leiharbeit“ die Stammbelegschaften zahlreicher Betriebe spaltet. Diese Belegschaften zerfallen in die Gruppe der Festangestellten und die nur auf Zeit und zumeist schlechter bezahlten Arbeitnehmer.

Spaltung in Festangestellte und Tagelöhner

Es waren die Besonderheiten des Hafens, die  hier zu einer Spaltung in Festangestellte und Tagelöhner geführt hatte. Da die Zahl der ankommenden und abgehenden Schiffe starken Schwankungen unterlag, stellten die Hafenfirmen immer nur so viele Arbeiter ein, dass sie mit diesem Stamm von „Ständigen“ bei geringem Schiffsverkehr alle anfallenden Arbeiten bewältigen konnten. Bei Bedarf besorgten sie dann zusätzliche Arbeiter aus dem Pool der „Unständigen“, die damit in beständiger Unsicherheit lebten. In den 1920er Jahren stellten diese Tagelöhner zwei Drittel aller Hafenarbeiter.

Sie hatten sich jeden Morgen an einer Verteilerstelle einzufinden und mussten hoffen, dass auch für sie eine Schicht abfiel. Walter Peitsmeier, ehemaliger Seemann bei der DDG Hansa, wechselte in den 1970er Jahren zu einer der im Bremer Hafen führenden Stauereien. Dort sorgte er mit seinen Kollegen für das sichere Be- und Entladen der Schiffe. Hier berichtet er vom Alltag dieser Verteilerstellen:

Fest institutionalisiert wurde dieses System bereits mit der Gründung des „Hafenbetriebsverein“ im Jahre 1914. Erst das „Garantielohnabkommen“ von 1948, eine entscheidende Maßnahme der Sozialpolitik, eröffnete den Unständigen einen gesichertes Mindesteinkommen.

Steuerten nur wenig Schiffe den Bremer Hafen an, dann bekamen diese Hafenarbeiter trotzdem eine garantierte Mindestzahl von Schichten bezahlt. Das bedeutete aber nicht, dass sie nach der Mindestzahl von Schichten einfach den Garantielohn einheimsen konnten. Bei der Verteilerstelle, von den Hafenarbeiter „Schafstall“ genannt, mussten sie sich trotzdem einfinden.

Text und Recherche: Achim Saur

Wir danken Michael Wolff von der Firma fact+film für das Recht zur Nutzung derVideoclips aus der Dokumentation „Die bremischen Häfen – 1000 Jahre“.

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